Hervorragende Beratung mit herausragendem Ausgang für uns! Wir waren sehr zufrieden und begeistert von Frau Bohns schneller Einarbeitung in die Materie, von ihrer Gründlichkeit und Professsionalität und empfehlen Frau Bohn uneingeschränkt weiter!
Sie vermuten, dass Ihr Tier fehlerhaft behandelt worden ist?
Ich berate und vertrete Tierhalter bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund tierärztlicher Behandlungsfehler, die ihr Tier erlitten hat.
Ein Tierarzt begeht einen Behandlungsfehler, wenn er gegen den anerkannten und gesicherten Tierarztstandard der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung verstoßen hat. Die Haftungsmaßstäbe sind denen der Humanmediziner angeglichen.
Mit Ausnahme bei groben Behandlungsfehlern obliegt dem Tierhalter die Beweislast, dass
- ein Behandlungs- / Pflegefehler vorliegt,
- sein Tier einen Schaden erlitten hat,
- ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden besteht und
- der/die Behandler(in) schuldhaft gehandelt hat.
Eine sorgsame Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls ist daher für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unerlässlich.
Ich unterstütze Sie in Ihrer schwierigen und emotional belastenden Situation
Mein Anspruch ist es, Sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Behandlerseite kompetent und einfühlsam zu begleiten. Ich erkläre Ihnen genau, welche Schadensersatzforderungen realistisch sind und führe zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung über eine Schadensregulierung. Soweit außergerichtliche Verhandlungen scheitern, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich in allen Instanzen bis vor die Oberlandesgerichte durch.
Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.
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Ich berate und vertrete Tierhalter bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund tierärztlicher Behandlungsfehler, die ihr Tier erlitten hat.
Ein Tierarzt begeht einen Behandlungsfehler, wenn er gegen den anerkannten und gesicherten Tierarztstandard der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung verstoßen hat. Die Haftungsmaßstäbe sind denen der Humanmediziner angeglichen.
Mit Ausnahme bei groben Behandlungsfehlern obliegt dem Tierhalter die Beweislast, dass
- ein Behandlungs- / Pflegefehler vorliegt,
- sein Tier einen Schaden erlitten hat,
- ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden besteht und
- der/die Behandler(in) schuldhaft gehandelt hat.
Eine sorgsame Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls ist daher für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unerlässlich.
Ich unterstütze Sie in Ihrer schwierigen und emotional belastenden Situation
Mein Anspruch ist es, Sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Behandlerseite kompetent und einfühlsam zu begleiten. Ich erkläre Ihnen genau, welche Schadensersatzforderungen realistisch sind und führe zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung über eine Schadensregulierung. Soweit außergerichtliche Verhandlungen scheitern, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich in allen Instanzen bis vor die Oberlandesgerichte durch.
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Das sagen meine Mandanten
kompetent, schnell und zuverlässig
Ich habe eine rechtliche Vertretung in Hamburg aus dem Ausland gesucht. Die Zeitverschiebung und die Notwendigkeit die Gespräche über das Telefon führen zu müssen, komplizierten die Suche und, so wie ich zuerst dachte – die spätere Zusammenarbeit.
Frau Bohn hat sich jedoch sehr schnell als flexible, zuverlässig und vertrauenswürdig erwiesen, die Zeitverschiebung stellte kein Hindernis da.
Die Kompetenz und Professionalität, aber auch das Engagement von Frau Bohn vor Ort, erlaubte eine schnelle Klärung und Lösung des rechtlichen Problems.
Ich bin mit der Zusammenarbeit mit Frau Bohn sehr zufrieden gewesen und würde Sie uneingeschränkt weiter empfehlen.
sehr gründliche Bearbeitung
Die Beratung von Frau Bohn war stets gut und umfassend. Sie hat in div. Angelegenheiten unsere Interessen kompetent und engagiert vertreten.
Dank ihrer tatkräftigen und kompetenten Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren und der anschließenden Klage wurde mir das Hilfsmittel durch das Gericht zugesprochen. Dafür gibt es die volle Punktzahl.
Zügige Bearbeitung, tolle Beratung, sicherer Rechtsbeistand.
Bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr freundlich empfangen und ich fachkundig beraten. Bei weiteren Fragen oder neu auftretenden Problemen antwortet Frau Bohn kurzfristig und hilfreich.
Alle unsinnigen Forderungen von meinem Mieter wurden effizient zurückgewiesen.
Ich bedanke mich auf diesem Weg nochmal für die kompetente Betreuung.
Sachlich, fachlich sehr gut und über das hinaus noch sehr Hilfsbereit.