Hervorragende Beratung mit herausragendem Ausgang für uns! Wir waren sehr zufrieden und begeistert von Frau Bohns schneller Einarbeitung in die Materie, von ihrer Gründlichkeit und Professsionalität und empfehlen Frau Bohn uneingeschränkt weiter!
Kommt es bei der Verwendung oder nach der Implantation von Medizinprodukten zu Schäden bei Patienten, ist die Haftung der Hersteller und Vertreiber in einem komplexen Rechtssystem aus europäischen und nationalen Gesetzen geregelt.
Ihre Ansprüche als Opfer eines fehlerhaften Medizinprodukts
Ist ein Medizinprodukt nachweisbar fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, stehen dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu.
Die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem – europarechtlich geprägten – Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Es muss ein Produktfehler vorliegen, der angenommen wird, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
Der Bruch eines Hüftimplantats, einer orthopädischen Schraube oder einer Claviculaplatte, ein offenes Brustimplantat und auch fehlgesteuerte Herzschrittmacher sowie Defibrillatoren stellen einen schweren, teilweise lebensbedrohlichen Schicksalsschlag für betroffene Patienten dar mit weitreichenden gesundheitlichen sowie finanziellen Folgen. So sind aufwendige und schmerzhafte Revisionsoperationen zum Austausch der fehlerhaften Produkte notwendig. Manche Patienten erleiden gesundheitliche Dauerschäden. Es gilt dann, die Ansprüche der Patienten rechtzeitig zu sichern und die Schäden gegenüber den Medizinproduktherstellern zügig und verbindlich zu regulieren. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und zielsicher.
In der Regel ist den Medizinproduktherstellern an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung gelegen, da die Mängel ihrer Medizinprodukte nicht in der Öffentlichkeit vor den Gerichten verhandelt werden sollen. Es ist jedoch zu beobachten, dass es einige Hersteller, gerade die Hersteller und Vertreiber von durch Rückrufen betroffenen Implantaten, inzwischen auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lassen.
Ich begleite Sie in allen Verfahrensstadien bis hin zu den Oberlandesgerichten
Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.
Kommt es bei der Verwendung oder nach der Implantation von Medizinprodukten zu Schäden bei Patienten, ist die Haftung der Hersteller und Vertreiber in einem komplexen Rechtssystem aus europäischen und nationalen Gesetzen geregelt.
Ihre Ansprüche als Opfer eines fehlerhaften Medizinprodukts
Ist ein Medizinprodukt nachweisbar fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, stehen dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu.
Die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem – europarechtlich geprägten – Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Es muss ein Produktfehler vorliegen, der angenommen wird, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
Der Bruch eines Hüftimplantats, einer orthopädischen Schraube oder einer Claviculaplatte, ein offenes Brustimplantat und auch fehlgesteuerte Herzschrittmacher sowie Defibrillatoren stellen einen schweren, teilweise lebensbedrohlichen Schicksalsschlag für betroffene Patienten dar mit weitreichenden gesundheitlichen sowie finanziellen Folgen. So sind aufwendige und schmerzhafte Revisionsoperationen zum Austausch der fehlerhaften Produkte notwendig. Manche Patienten erleiden gesundheitliche Dauerschäden. Es gilt dann, die Ansprüche der Patienten rechtzeitig zu sichern und die Schäden gegenüber den Medizinproduktherstellern zügig und verbindlich zu regulieren. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und zielsicher.
In der Regel ist den Medizinproduktherstellern an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung gelegen, da die Mängel ihrer Medizinprodukte nicht in der Öffentlichkeit vor den Gerichten verhandelt werden sollen. Es ist jedoch zu beobachten, dass es einige Hersteller, gerade die Hersteller und Vertreiber von durch Rückrufen betroffenen Implantaten, inzwischen auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lassen.
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Das sagen meine Mandanten
kompetent, schnell und zuverlässig
Ich habe eine rechtliche Vertretung in Hamburg aus dem Ausland gesucht. Die Zeitverschiebung und die Notwendigkeit die Gespräche über das Telefon führen zu müssen, komplizierten die Suche und, so wie ich zuerst dachte – die spätere Zusammenarbeit.
Frau Bohn hat sich jedoch sehr schnell als flexible, zuverlässig und vertrauenswürdig erwiesen, die Zeitverschiebung stellte kein Hindernis da.
Die Kompetenz und Professionalität, aber auch das Engagement von Frau Bohn vor Ort, erlaubte eine schnelle Klärung und Lösung des rechtlichen Problems.
Ich bin mit der Zusammenarbeit mit Frau Bohn sehr zufrieden gewesen und würde Sie uneingeschränkt weiter empfehlen.
sehr gründliche Bearbeitung
Die Beratung von Frau Bohn war stets gut und umfassend. Sie hat in div. Angelegenheiten unsere Interessen kompetent und engagiert vertreten.
Dank ihrer tatkräftigen und kompetenten Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren und der anschließenden Klage wurde mir das Hilfsmittel durch das Gericht zugesprochen. Dafür gibt es die volle Punktzahl.
Zügige Bearbeitung, tolle Beratung, sicherer Rechtsbeistand.
Bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr freundlich empfangen und ich fachkundig beraten. Bei weiteren Fragen oder neu auftretenden Problemen antwortet Frau Bohn kurzfristig und hilfreich.
Alle unsinnigen Forderungen von meinem Mieter wurden effizient zurückgewiesen.
Ich bedanke mich auf diesem Weg nochmal für die kompetente Betreuung.
Sachlich, fachlich sehr gut und über das hinaus noch sehr Hilfsbereit.