Berufsunfähigkeit

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, für ein schicksalhaftes Ereignis finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Unfall oder einer Krankheit Leistungen hinauszögert oder gar verweigert, obgleich Sie Ihren Beruf insgesamt oder teilweise nicht mehr ausüben können.

Es kommt oft zum Streit bei der Frage, ob überhaupt Berufsunfähigkeit vorliegt

Die Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Die teilweise Berufsunfähigkeit ist die entsprechend anteilige Beeinträchtigung. Die Bestimmung der Berufsunfähigkeit variiert in den einzelnen maßgeblichen Versicherungsbedingungen. So wird unter anderem darauf abgestellt, ob der Betroffene für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der (ärztlich nachzuweisenden) Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles konkret beschaffen war, auszuüben. In anderen Verträgen wird darauf abgestellt, ob der Betroffene langfristig außer Stande ist, seinen Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (sog. Verweisungsberuf).

Lassen Sie rechtzeitig Ihren Vertrag prüfen!

In der Regel muss die Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt werden. Der Versicherungsnehmer muss hierfür der Versicherung sämtliche Behandlungsunterlagen und Atteste zur Verfügung stellen, die diese belegen. Meistens muss sich der Versicherungsnehmer weiteren Untersuchungen stellen, die die Versicherung auf eigene Kosten veranlassen kann. In diesem Zusammenhang steht jedoch die Neutralität der für die Versicherung tätigen Gutachter in Frage, da deren wirtschaftliche Abhängigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld auf einen neutralen Gutachter hinzuwirken. Holen Sie sich meine Unterstützung, bevor Sie sich einer solchen Begutachtung stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Der „Nebenschauplatz“ der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten

Jeder Versicherungsnehmer ist gemäß § 19 Abs. 1 VVG verpflichtet, im Vorfeld des Vertragsschlusses alle Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Auch Sie werden vor Vertragsschluss diverse Angaben zu Gesundheitsfragen und Arbeitsmodalitäten beantwortet haben. Wenn Sie nun Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, wird Ihre Versicherung nachforschen, ob Sie bei Antragsstellung sämtliche Fragen richtig und vollständig beantwortet haben. Findet Ihre Versicherung (vermeintliche) „Lücken“, so wird Sie in der Regel von ihren (vermeintlichen) Rechten der Anfechtung, des Rücktritts oder der Kündigung Gebrauch machen und sämtliche Leistungen verweigern. Dieses Vorgehen ist nicht immer gerechtfertigt – lassen Sie daher Ihren Vertrag und Ihre Rechtslage anwaltlich überprüfen!

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, für ein schicksalhaftes Ereignis finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Unfall oder einer Krankheit Leistungen hinauszögert oder gar verweigert, obgleich Sie Ihren Beruf insgesamt oder teilweise nicht mehr ausüben können.

Es kommt oft zum Streit bei der Frage, ob überhaupt Berufsunfähigkeit vorliegt

Die Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Die teilweise Berufsunfähigkeit ist die entsprechend anteilige Beeinträchtigung. Die Bestimmung der Berufsunfähigkeit variiert in den einzelnen maßgeblichen Versicherungsbedingungen. So wird unter anderem darauf abgestellt, ob der Betroffene für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der (ärztlich nachzuweisenden) Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles konkret beschaffen war, auszuüben. In anderen Verträgen wird darauf abgestellt, ob der Betroffene langfristig außer Stande ist, seinen Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (sog. Verweisungsberuf).

Lassen Sie rechtzeitig Ihren Vertrag prüfen!

In der Regel muss die Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt werden. Der Versicherungsnehmer muss hierfür der Versicherung sämtliche Behandlungsunterlagen und Atteste zur Verfügung stellen, die diese belegen. Meistens muss sich der Versicherungsnehmer weiteren Untersuchungen stellen, die die Versicherung auf eigene Kosten veranlassen kann. In diesem Zusammenhang steht jedoch die Neutralität der für die Versicherung tätigen Gutachter in Frage, da deren wirtschaftliche Abhängigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld auf einen neutralen Gutachter hinzuwirken. Holen Sie sich meine Unterstützung, bevor Sie sich einer solchen Begutachtung stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Der „Nebenschauplatz“ der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten

Jeder Versicherungsnehmer ist gemäß § 19 Abs. 1 VVG verpflichtet, im Vorfeld des Vertragsschlusses alle Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Auch Sie werden vor Vertragsschluss diverse Angaben zu Gesundheitsfragen und Arbeitsmodalitäten beantwortet haben. Wenn Sie nun Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, wird Ihre Versicherung nachforschen, ob Sie bei Antragsstellung sämtliche Fragen richtig und vollständig beantwortet haben. Findet Ihre Versicherung (vermeintliche) „Lücken“, so wird Sie in der Regel von ihren (vermeintlichen) Rechten der Anfechtung, des Rücktritts oder der Kündigung Gebrauch machen und sämtliche Leistungen verweigern. Dieses Vorgehen ist nicht immer gerechtfertigt – lassen Sie daher Ihren Vertrag und Ihre Rechtslage anwaltlich überprüfen!

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