Vergütung
Ich informiere Sie selbstverständlich im Vorfeld Ihrer Beauftragung über die Kosten meiner Tätigkeit.
Mein Honorar wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. In besonderen Fällen, die ich mit Ihnen ausführlich bespreche, kann die Vereinbarung eines höheren Honorars erforderlich sein. Weiterhin gibt es die Option der Vergütung über ein Stundenhonorar.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, trägt Ihre Versicherung im Schadensfall die Kosten.
Ohne Rechtsschutzversicherung kann ggf. Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden
Bei Bedarf kläre ich, ob in Ihrem Fall Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.
Prozesskosten werden auch von externen Gesellschaften finanziert
Im Einzelfall kann eine Finanzierung durch eine Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft in Erwägung gezogen werden; diese würde das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen, im Gegenzug dafür einen Teil des erstrittenen Schadensersatzes erhalten.
Mein Honorar als erstattungsfähiger Schaden
Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung können oftmals als ersatzfähiger Schaden geltend gemacht werden. In diesem Fall müsste die Gegenseite auch die durch meine Tätigkeit angefallenen Rechtsanwaltsgebühren erstatten.