Hervorragende Beratung mit herausragendem Ausgang für uns! Wir waren sehr zufrieden und begeistert von Frau Bohns schneller Einarbeitung in die Materie, von ihrer Gründlichkeit und Professsionalität und empfehlen Frau Bohn uneingeschränkt weiter!
Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern
Ich berate und vertrete Patienten und Pflegebedürftige bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund (zahn-) ärztlicher Behandlungsfehler.
Ein Behandlungsfehler – auch „ärztlicher Kunstfehler“ genannt – liegt vor, wenn gegen den anerkannten und gesicherten Facharztstandard der medizinischen Wissenschaft im jeweiligen Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung verstoßen worden ist. Die Frage, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Behandlungsfehler Ursache Ihrer Schäden ist, kann daher nur ein(e) ärztliche(r) Sachverständige(r) klären. Um Ihre Ansprüche auf einem „festen Fundament“ durchzusetzen, hole ich bereits im Rahmen der Prüfung Ihrer Rechtslage ärztlichen Rat ein.
In jedem Stadium der Behandlung können Behandlungsfehler auftreten
Behandlungsfehler können in jedem Stadium der Behandlung auftreten. Zu den Hauptfallgruppen der Behandlungsfehler zählen Anamnesefehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Therapiewahlfehler, Therapiefehler sowie Aufklärungsfehler oder aber auch Organisationsfehler.
Daneben kann ein Pflegebedürftiger ernsthaften Schaden aufgrund Fehler in der Pflege erleiden, insbesondere durch falsche Lagerung und unzureichende Dekubituspflege.
Die Beweislast obliegt grundsätzlich dem Patienten
Überwiegend müssen Sie als Patient die Voraussetzungen Ihres Schadensersatzanspruches darlegen und beweisen, und zwar dass
- ein Behandlungs- / Pflegefehler vorliegt,
- Sie als Patient einen Schaden erlitten haben,
- ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden besteht und
- der/die Behandler(in) schuldhaft gehandelt hat.
Wird allerdings ein grober Behandlungsfehler begangen, so wandelt sich dieser Grundsatz der Beweislast zu Gunsten des Patienten.
Die rechtliche Begleitung der Haftungsverfahren erfordert daher eine umfassende und sorgsame Ermittlung und Darstellung des medizinischen Geschehens. Diese gewährleiste ich durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen als betroffenen Patienten, das sorgfältige Studium Ihrer vollständigen Behandlungsunterlagen, der Einschaltung der jeweiligen Krankenkassen und evtl. des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sowie der Rücksprache mit fachspezifischen Medizinern. Mir steht ein Netzwerk an ärztlichen Beratern aus diversen medizinischen Fachrichtungen beratend zur Seite.
Ich unterstütze Sie in Ihrer schwierigen und emotional belastenden Situation
Mein Anspruch ist es, Sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Behandlerseite kompetent und einfühlsam zu begleiten. Ich erkläre Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realistisch sind und führe zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung über eine Schadensregulierung, ggf. unter Einbindung eines Verfahrens vor den Schlichtungsstellen. Soweit außergerichtliche Verhandlungen scheitern, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich in allen Instanzen bis vor die Oberlandesgerichte durch.
Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.
Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern
Ich berate und vertrete Patienten und Pflegebedürftige bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund (zahn-) ärztlicher Behandlungsfehler.
Ein Behandlungsfehler – auch „ärztlicher Kunstfehler“ genannt – liegt vor, wenn gegen den anerkannten und gesicherten Facharztstandard der medizinischen Wissenschaft im jeweiligen Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung verstoßen worden ist. Die Frage, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Behandlungsfehler Ursache Ihrer Schäden ist, kann daher nur ein(e) ärztliche(r) Sachverständige(r) klären. Um Ihre Ansprüche auf einem „festen Fundament“ durchzusetzen, hole ich bereits im Rahmen der Prüfung Ihrer Rechtslage ärztlichen Rat ein.
In jedem Stadium der Behandlung können Behandlungsfehler auftreten
Behandlungsfehler können in jedem Stadium der Behandlung auftreten. Zu den Hauptfallgruppen der Behandlungsfehler zählen Anamnesefehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Therapiewahlfehler, Therapiefehler sowie Aufklärungsfehler oder aber auch Organisationsfehler.
Daneben kann ein Pflegebedürftiger ernsthaften Schaden aufgrund Fehler in der Pflege erleiden, insbesondere durch falsche Lagerung und unzureichende Dekubituspflege.
Die Beweislast obliegt grundsätzlich dem Patienten
Überwiegend müssen Sie als Patient die Voraussetzungen Ihres Schadensersatzanspruches darlegen und beweisen, und zwar dass
- ein Behandlungs- / Pflegefehler vorliegt,
- Sie als Patient einen Schaden erlitten haben,
- ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden besteht und
- der/die Behandler(in) schuldhaft gehandelt hat.
Wird allerdings ein grober Behandlungsfehler begangen, so wandelt sich dieser Grundsatz der Beweislast zu Gunsten des Patienten.
Die rechtliche Begleitung der Haftungsverfahren erfordert daher eine umfassende und sorgsame Ermittlung und Darstellung des medizinischen Geschehens. Diese gewährleiste ich durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen als betroffenen Patienten, das sorgfältige Studium Ihrer vollständigen Behandlungsunterlagen, der Einschaltung der jeweiligen Krankenkassen und evtl. des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sowie der Rücksprache mit fachspezifischen Medizinern. Mir steht ein Netzwerk an ärztlichen Beratern aus diversen medizinischen Fachrichtungen beratend zur Seite.
Ich unterstütze Sie in Ihrer schwierigen und emotional belastenden Situation
Mein Anspruch ist es, Sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Behandlerseite kompetent und einfühlsam zu begleiten. Ich erkläre Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realistisch sind und führe zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung über eine Schadensregulierung, ggf. unter Einbindung eines Verfahrens vor den Schlichtungsstellen. Soweit außergerichtliche Verhandlungen scheitern, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich in allen Instanzen bis vor die Oberlandesgerichte durch.
Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.
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Ich bin mit der Zusammenarbeit mit Frau Bohn sehr zufrieden gewesen und würde Sie uneingeschränkt weiter empfehlen.
sehr gründliche Bearbeitung
Die Beratung von Frau Bohn war stets gut und umfassend. Sie hat in div. Angelegenheiten unsere Interessen kompetent und engagiert vertreten.
Dank ihrer tatkräftigen und kompetenten Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren und der anschließenden Klage wurde mir das Hilfsmittel durch das Gericht zugesprochen. Dafür gibt es die volle Punktzahl.
Zügige Bearbeitung, tolle Beratung, sicherer Rechtsbeistand.
Bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr freundlich empfangen und ich fachkundig beraten. Bei weiteren Fragen oder neu auftretenden Problemen antwortet Frau Bohn kurzfristig und hilfreich.
Alle unsinnigen Forderungen von meinem Mieter wurden effizient zurückgewiesen.
Ich bedanke mich auf diesem Weg nochmal für die kompetente Betreuung.
Sachlich, fachlich sehr gut und über das hinaus noch sehr Hilfsbereit.